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Die E‑Rechnungspflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, die Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu erstellen, zu empfangen und zu speichern. In Deutschland wurde diese Pflicht im Rahmen der Digitalisierung des Rechnungswesens eingeführt, insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen Auftraggebern. Seit dem 27.11.2020 sind alle Unternehmen, die an öffentliche Auftraggeber in der EU liefern, verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu übermitteln, um den Prozess effizienter und transparenter zu gestalten.
Wichtig ist, dass die E‑Rechnung bestimmten technischen und formalen Anforderungen entspricht, beispielsweise dem europäischen Standard (PEPPOL, XRechnung oder ZUGFeRD). Die E‑Rechnung soll den Papierverbrauch reduzieren, die Bearbeitung beschleunigen und die Archivierung vereinfachen.
Ihre Ansprechpartner zum Thema E‑Rechnungspflicht
Unser Vertriebsteam
Bürotechnik
Telefon: 05 11 / 69 60 30 0
Telefax: 05 11 / 69 60 30 69
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