Allgemeine Geschäftsbedingungen der Office Hoch 5 GmbH (AGB OH5)
Stand 01.07.2003 (AGB)
§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte, sowie Dienstleitungen der Office Hoch 5 GmbH, im Folgenden OH5 genannt.
Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu Ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.
Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner, bedürfen zur Gültigkeit, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die OH5.
§ 2 Angebote und Leistungen
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich mit darüberhinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
Teillieferungen sind zulässig.
Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Kunde dann das Recht, vom Kauf bzw. der Dienstleistung zurückzutreten.
Die OH5 stellt verschiedene Dienste bereit, die in der Auftragsbestätigung individuell geregelt und schriftlich festgehalten werden.
Soweit die OH5 kostenlose Dienste und Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil geworden sind, erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3 Vertragsabschluss und ‑dauer
Sämtliche Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch die OH5 schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden.
Die Internet WebPoints Abkommen verlängern sich automatisch, jeweils um sechs Monate. Sie müssen drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich gekündigt werden. Ansonsten endet der Vertrag mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Bei zuviel bezahlten Beträgen wird der überschüssige Betrag zurückgezahlt.
Soweit sich die OH5 zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
§ 4 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die OH5 haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in vollem Umfang, soweit diese von ihr zu vertreten sind.
Für sonstige Schäden kann die OH5 nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der OH5 beruht. Dabei beschränkt sich die Haftung der OH5 auf den jeweiligen Auftragswert.
Die Benutzung der Internetdienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Weder die OH5, noch seine Partnerfirmen, können gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung steht. Bei Ausfällen von Diensten, aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der OH5 liegender Störung, erfolgt keinerlei Erstattung von Entgelten. Ausfallzeiten werden im Übrigen nur dann erstattet, wenn die OH5 – oder einer ihrer Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen – den Fehler verschuldet, oder mindestens fahrlässig verursacht, hat. Und sich zudem der Ausfallzeitraum über mehr als fünf Werktage erstreckt.
Die OH5 übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt von Internetseiten.
§ 5 Gewährleistung
Beanstandungen der von der OH5 gelieferten Waren haben innerhalb von zehn Tagen schriftlich zu erfolgen, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
Die OH5 hat nach ihrer Wahl das Recht, vorhandene Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Gewährleistungsansprüche des Käufers, wegen eines Mangels, verjähren binnen einer Frist von einem Jahr, ab der Ablieferung der Sache. Sind die Voraussetzungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) erfüllt, gilt die 1‑Jahresfrist nur bei gebrauchten Sachen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung für Warenlieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. Lieferung.
Für die jeweils schriftlich vereinbarten Zeiträume, werden Dienstleistungsverträge, im Voraus in Rechnung gestellt.
Rechnungen für Warenlieferungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von zehn Tagen rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Rechnungen für Dienstleistungen oder Internetprodukte sind sofort rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die OH5 berechtigt, sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen auf Kosten des Kunden einzustellen. Der Kunde ist bei Dauerschuldverhältnissen trotzdem dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelte zu entrichten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die OH5 außerdem berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 %, sowie Mahn- und Bearbeitungskosten, bis zu einer Höhe von 25,00 Euro, zu berechnen. Die OH5 stellt Gerichts‑, Anwalts- und sonstige Kosten gesondert in Rechnung.
Kommt der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann die OH5 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eventuell anfallende Kosten hierfür trägt der Kunde zu vollen Lasten.
Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders dargestellt in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der OH5.
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrage des Verkäufers und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für diesen derart, dass der Verkäufer als Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen ist, als er in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren, zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche, wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Käufer
Die Forderungen des Käufers, aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, werden bereits jetzt, zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers, aus dem Geschäftsverhältnis, an den Verkäufer abgetreten. Ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wird und dies an einen oder mehrere Abnehmer geschieht, ist gleichgültig.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Verkäufer übergeht. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben.
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Zahlungen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten, insoweit zur Freigabe von Sicherungen, nach Wahl des Verkäufers, verpflichtet.
Zu anderen Verfügungen, über die Vorbehaltsware, ist der Käufer nicht berechtigt. Etwaige Pfändungen Dritter an Einrichtungen, Waren und Materialien, für die unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind uns sofort mitzuteilen. Die Haftung für eine Versäumung der Mitteilungspflicht trifft den Käufer.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, so hat der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – das Recht, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen bzw. die an ihn abgetretenen Rechte direkt einzuziehen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Lieferfrist
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
§ 9 Gefahrübergang
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung der OH5 am nächsten kommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile der Sitz der OH5.
Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr, in Fach- und Vertragsangelegenheiten, an unten genannte Stelle zu wenden. Dies gilt auch, wenn nicht im jeweiligen Vertrag, für fachliche Fragen, eine andere oder zusätzliche Ansprechstelle, benannt wurde.
Office Hoch 5 GmbH
Alter Damm 3 | 30419 Hannover
Fon: 05 11 / 69 60 300 | Fax: 05 11 / 69 60 30 ‑69
Mail: info(at)oh5.de | Internet: www.oh5.de