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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Industrie, Handwerk, Handel, Behörden, Öffentliche Einrichtungen und die freien Berufe. Alle Preise verstehen sich
zzgl. MwSt. und Versand. © Office Hoch 5 GmbH 05 11 / 69 60 300 |
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OH5 Katalog zum durchblättern
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Bürobedarf:
Aktenordner, Batterien, Briefumschläge, Etiketten, Formulare, Hefter, Kopierpapier, Mappen, Ordnungsmappen, Papier, Präsentationsmittel, Register, Schreibgeräte, Sichthüllen, Tinte, Toner, Sonderan- fertigungen und vieles mehr von OH5 aus Hannover.
Bürotechnik:
Aktenvernichter Beamer, digitales Diktier- gerät, Drucker, Farbdrucker, Farbkopierer, Faxgerät, Kopierer, Kopiersystem, Laserdrucker, Leasing, Miete Multifunktionsgerät, Telefon, Telefonanlage und vieles mehr von OH5 aus Hannover.
EDV: Computer, Computer Komponenten, DVD, Kabel, Laufwerk, Netzwerk, Notebook, PC, Streamer Server, Storage, USV und vieles mehr von OH5 aus Hannover.
Büromöbel: Aktenschrank, Besprechungstisch, Besucherstuhl, Chefsessel, Container, Drehstuhl, Empfang, Garderobe, Lampe Leuchte, Regal, Schrank, Schreibtisch,
Stapelstuhl, Stehpult, Tresen und vieles mehr von OH5 aus Hannover. Service: Drucker Wartung, Drucker Reparatur, EDV Support, Kopierer Reparatur, Kopierer Wartung,
Reparatur, Vip Color, Wartung und vieles mehr von OH5 aus Hannover.
Office Hoch 5, Ihr Spezialist für alles rund um das Büro aus Hannover für die Gebiete Hannover,
Celle, Hildesheim, Braunschweig, Wolfsburg, Nienburg.
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Impressum der Office Hoch 5 GmbH
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 Office Hoch 5 GmbH Ihr Büroausstatter
Vinnhorster Weg 141
30419 Hannover-Burg
Standort der Office Hoch 5 GmbH
Fon: 05 11 / 69 60 300 Fax: 05 11 / 69 60 30 69
Mail: info(at)oh5.de Internet: www.oh5.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Jörg Pöhler und Stavros Herheletzis
Registergericht: Amtsgericht Hannover Registernummer: HRB 12 10 70
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:: DE 228 885 266
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Jörg Pöhler (Anschrift wie oben)
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber
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Johnny Lye©www.fotolia.de - Andreas Knauer©www.fotolia.de - Bilderbaron©www.fotolia.de
Alex Hinds©www.fotolia.de - Patrizier-Design©www.fotolia.de - Charly©www.fotolia.de
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AGB der Office Hoch 5 GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Office Hoch 5 GmbH (OH5) (Stand 01.07.2003)
§ 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte sowie
Dienstleitungen von OH5. 2. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu Ihrem Ausschluss bedarf es
ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits. 3. Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch die OH5.
§ 2 Angebote und Leistungen 1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend. 2. Änderungen der
Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen
weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des
Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. 3. Teillieferungen sind zulässig. 4. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung
zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden. 5. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Kunde dann das
Recht, vom Kauf bzw. der Dienstleistung zurückzutreten. 6. OH5 stellt verschiedene Dienste bereit, welche in der Auftragsbestätigung individuell geregelt und
schriftlich festgehalten werden. 7. Soweit die OH5 kostenlose Dienste und Leistungen, die nicht Vertragsbestandteil geworden sind erbringt, können diese jederzeit und
ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3 Vertragsabschluß und –dauer
1. Sämtliche Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch OH5 schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. 2. Die Internet WebPoints Abkommen
verlängern sich automatisch jeweils um 6 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Ansonsten endet der Vertrag mit der Erbringung der
vereinbarten Dienstleistungen. Bei zuviel bezahlten Beträgen wird der überschüssige Betrag zurückgezahlt. 3. Soweit sich OH5 zur Erbringung der angebotenen
Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden
§ 4 Haftung und Haftungsbeschränkung 1. OH5 haftet für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit in vollem Umfang, soweit diese von ihr zu vertreten sind. 2. Für sonstige Schäden kann die OH5 nur dann haftbar
gemacht werden, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der OH5 beruht. Dabei beschränkt sich die Haftung von OH5 auf den
jeweiligen Auftragswert. 3. Die Benutzung der Internet - Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Weder OH5 noch seine
Partnerfirmen können gewährleisten, das der Dienst ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung steht. Bei Ausfällen von Diensten aufgrund einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches von OH5 liegender Störung erfolgt keinerlei Erstattung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn OH5 oder einer
seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als fünf Werktage
erstreckt. 4. OH5 übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt von Internet - Seiten.
§ 5 Gewährleistung 1. Beanstandungen der von OH5 gelieferten Waren
haben innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu erfolgen, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der
Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. 2. OH5 hat nach ihrer Wahl das Recht, vorhandene Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Für den Fall, dass die
Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 3. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen eines
Mangels verjähren binnen einer Frist von einem Jahr ab der Ablieferung der Sache. Sind die Voraussetzungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) erfüllt, gilt die
1-Jahresfrist nur bei gebrauchten Sachen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Rechnungsstellung für
Warenlieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. Lieferung. 2. Dienstleistungsverträge werden für die jeweils schriftlich
vereinbarten Zeiträume im Voraus in Rechnung gestellt. 3. Rechnungen für Warenlieferungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen rein netto ohne jeglichen Abzug
zu zahlen, Rechnungen für Dienstleistungen oder Internet Produkte sind sofort rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen. 4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist
die OH5 berechtigt, sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen auf Kosten des Kunden einzustellen. Der Kunde ist bei Dauerschuldverhältnissen trotzdem dazu
verpflichtet, die vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelte zu entrichten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die OH5 außerdem berechtigt Fälligkeitszinsen in
Höhe von 8 % sowie Mahn- und Bearbeitungskosten bis zu einer Höhe von 25,00 Euro zu berechnen. Gerichts-, Anwalts- und Sonstige Kosten werden gesondert in Rechnung
gestellt. 5. Kommt der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht
unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann OH5 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eventuell anfallende Kosten hierfür trägt der Kunde zu
vollen Lasten. 6. Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderung hat. 7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. 8. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht
anders dargestellt in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen
Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der OH5. 2. Eine
Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrage des Verkäufers und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für diesen derart, dass der Verkäufer als
Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen ist, als er in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem
Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen
verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 3. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher
Forderungen des Verkäufers aus dem Geschäftsverhältnis an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an
einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. 4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der
Weiterveräußerung auf den Verkäufer übergeht. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Verkäufer
bekannt zu geben. 5. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Zahlungen
des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 6.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Etwaige Pfändungen Dritter an Einrichtungen, Waren und Materialien, für die unser
Eigentumsvorbehalt besteht, sind uns sofort mitzuteilen. Die Haftung für eine Versäumung der Mitteilungspflicht trifft den Käufer. 7. Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, so hat der Verkäufer - unbeschadet seiner sonstigen Rechte - das Recht, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen bzw. die an ihn abgetretenen Rechte direkt einzuziehen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Lieferfrist 1. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder
vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen,
Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
§ 9 Gefahrübergang 1. Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
§ 10 Salvatorische Klausel 1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen;
diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung von OH5 am nächsten kommen.
§ 11 Schlussbestimmungen 1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile der Sitz von OH5.
2. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im
jeweiligen Vertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
Office Hoch 5 GmbH Vinnhorster Weg 141 30419 Hannover-Burg Fon: 0511/696030-0 Fax: 0511/696030-69
Mail: info@oh5.de Internet: www.oh5.de
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